1. 1. Wie lange ist die Vertragsdauer zur Nutzung des Jachthafens?
Alcaidesa Servicios S.A. erhielt die Genehmigung des Baus und Gebrauchs des Jachthafens für eine Dauer von 30 Jahren, mit der Erlaubnis der APBA.Somit laufen die Nutzungsrechte 2037 aus.
2. Warum nur 30 Jahre wenn andere Häfen längere Gewährungszeiten haben?
Nach dem Artikel 107 des Wirtschaftsgesetzes und den Dienstleistungen von Häfen allgemeiner Interesse,( Gesetz 48/ 2003, 26.November), deren Kompetenzen vom Staat abhängen, haben eine Genehmigung von maximal 35 Jahren. In unserem Fall hat die APBA 30 Jahre als ausreichend angenommen.
3. Gehört der Jachthafen Alcaidesa der EPPA, Öffentliche Hafenbehörde von Andalusien, heute APPA genannt?
Nein.Dieser Hafen gehört zu der Hafenbehörde von Algeciras ,welche wiederum von dem Entwicklungsministerium abhängt. Darum liegt er nicht unter der andalusischen Legislation sondern der staatlichen. Aber die EPPA ist durch einen Vorsitzenden im Ausschuß der APPA repräsentiert.
4. Wie sind die Preise der Anlagestellen bei bevorzugter Nutzung?
Die Preise kann man in unserer web www.marinaalcaidesa.com ersehen oder www.alcaidesa.com oder per e-mail oder Telefon: 690 339 636 oder 956 021 660.
5. Kann man die Anlegestellen kaufen oder mieten?
Sie können die Vorzugsanlegestelle kaufen aber auch tägliche, monatliche oder jährliche Nutzung mieten. Dies kann bis zum Januar 2037 erfolgen jedoch 6 Monate vor der Platzgewährung.
6. 6. Kann man eine Anlegestelle in Abtretung mieten, verkaufen oder ausleihen?
Das Recht auf bevorzugten Gebrauch einer Anlegestelle kann man an Dritte übergeben, immer wenn man die genauen Bedingungen im Vertrag einhält.Jedoch kann man nicht direkt mieten, man kann nur den Gebrauch gewähren mit vorheriger Erlaubnis des Hafens. Die Abgabeanlegestellen mit bevorzugten Gebrauch kann nur von dem Jachthafenunternehmen vermietet werden, wobei der Eigentúmer Recht auf 60% des Mietgehalts hat. In diesem Zeitraum muß er weder Gebühren,noch Erhaltungskosten leisten.
7. Wann wird das Geschäftszentrum des Hafens fertig sein?
In den Installationen des Hafens und denen in den nautischen und sportlichen Bereichen wird der Hafen über Geschäftszonen verfügen, die in 2012 fertig sind.
8. 8. Kann man Geschäftsräume mieten?
Ja, im Prinzip erhält man die Möglichkeit Räume zu mieten.Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros 690 339 636 oder 956 021 660, oder per e-mail oder in unsere Web. www.marinaalcaidesa.com oder www.alcaidesa.com
9. Welche Art von Geschäften sind erlaubt?
Es entsteht eine Zone ( genannt C1 ) für verschiedene Nutzung in der Nähe der Stadt La Linea mit Übergang zur Grenze nach Gibraltar von etwa 15000m2. Eine zweite Zone mit ca. 5000m2 ( für Freizeit und Restaurants) entsteht gegenüber dem Dockbereich für große Schiffslängen. Lokale von etwa 1000m2 entstehen in der Zone vom Stapelplatz für spezialisierte Geschäfte.
10. Verfügen die Anlagestellen über Strom und Wasser?
Die Anlagestellen haben individuelle Strom-und Wasserzähler, mit Vorbezahlung.
11. Welche Elektroleistung haben die Anlagestellen von 18 Metern?
32A Monophase.
12. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben von jeder Anlagestelle?
Die ungefähren Ausgaben für Erhaltung und Besetzungsgebühr wird auf 21€/m2 ( ohne Mehrwertsteuer) geschätzt. Diese Ausgaben der Erhaltung und der Besetzung sind in der Miete miteinbegriffen, nicht in die Abgabe für bevorzugtem Gebrauch.
13. Ein Schiff mit ausländischem Eigentümer liegt mehr als 6 Monate in unserem Hafen. Erwachsen daraus Steuerabgaben?
Bezogen auf SPEZIELLE STEUERN FÜR EINIGE TRANSPORTMITTEL im Gesetz 38/1992 vom 28. Dezember ( Spezialsteuern) muß man nächstbenannte Fälle unterscheiden:
- Ein Resident in Spanien, der das Schiff in spanischen Gebieten benutzt ist verpflichtet, das Schiff in Spanien anzumelden und muß deshalb die Anmeldungssteuer entrichten.
- Wer kein Resident in Spanien ist und sein Schiff in spanischen Gewässern benutzt, muß das Schiff nicht anmelden und somit keine Steuern bezahlen.Wir können Ihnen bei der Anmeldung für Touristen helfen.Sie sind dann nicht steuerpflichtig.
- Die Schiffe, die Eigentum von nicht Residenten sind und in spanischen Häfen anlegen, dürfen nicht in Spanien angemeldet sein und bezahlen daher keine Steuer, außer wenn die Person Resident wird oder die juristische Person Eigentümer eines festen Unternehmens wird, oder das Schiff von einem Residenten benutzt wird.
Abschließend: Eigentümer eines Schiffes mit ausländischer Flagge aus der EU, welches sich nicht länger als 183 Tage in spanischem Gebiet aufhält und es nicht von einem Residenten genutzt wird, braucht nicht in Spanien angemeldet werden und braucht somit auch keine Steuern bezahlen.
14. Was erhält ein Klient der ein Anlegevertrag unterschreibt?
Er erhält den Anlegevertrag auf Gewährung für bevorzugten Gebrauch sowie einen Anlegeplan, sowie eine Kopie der Jachthafenregeln ( bis uns die APBA die definitiven Regeln gibt )
15. Wo liegt der Jachthafen Alcaidesa?
Er liegt nicht in Alcaidesa sondern in La Linea de la Concepción, in der Bucht von Algeciras und in der Nähe des Grenzübergangs nach Gibraltar.
16. Unterliegt die Anlegestelle den Grundsteuern?
Ja, nach dem Grundgesetz 2/2004 vom 5.März, in der die Neufassung des Gesetzes von städtischen Lokalen verabschiedet worden ist, unterliegt man diesen Steuern.
17. Wo befinden sich die Verkaufsbüros des Jachthafens?
Wir befinden uns im Kontrolturm des Hafens,La Linea de la Concepción, Avda.Principe de Asturias s/n 11300. Sie können sich auch telefonisch informieren 956 021 660 oder 690339636 oder per E-Mail über unsere Web www.marinaalcaidesa.com oder www.alcaidesa.com
18. Wenn ein Ausländer einen Anlegeplatz in Spanien kauft, braucht er spanische Dokumente?
Er braucht eine NIE (spanische Identifikationsnummer), wenn er beim Notar seinen Vertrag einschreiben laßen will.
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